Immobiliengutachten mit Ortsbesichtigung. Deutschlandweit.
Valorem Immobilienbewertung erstellt fundierte Immobiliengutachten nach anerkannten Standards der Immobilienwertermittlung.

| Besichtigung vor Ort | Gutachterliche Verantwortung: nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige |
| Deutschlandweit tätig | Methodik nach ImmoWertV und aktueller BFH-Rechtsprechung |
Sachverständige für Immobilienbewertung – bundesweit vor Ort
Valorem Immobilienbewertung ist ein deutschlandweit tätiges Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir erstellen Gutachten für private und gewerbliche Immobilieneigentümer, Steuerberater und Investoren. In der Regel wird das Objekt von einem qualifizierten Sachverständigen persönlich in Augenschein genommen, dokumentiert und individuell bewertet. Die gutachterliche Verantwortung liegt bei unseren nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.

Unsere Gutachten
Restnutzungsdauergutachten
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – zur Geltendmachung einer kürzeren Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA. Erstellt nach den Vorgaben der ImmoWertV und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, in der Regel auf Grundlage einer dokumentierten Ortsbesichtigung mit individueller Objekteinschätzung.
Kaufpreisaufteilung
Gutachterliche Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudewertanteil als Grundlage der AfA-Bemessung. Sachverständig hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert – als fundierte Alternative zur schematischen Arbeitshilfe der Finanzverwaltung.
Verkehrswertgutachten
Vollgutachten zum Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB und ImmoWertV – für Kauf und Verkauf, Erbschaft und Schenkung, Vermögensauseinandersetzung oder steuerliche Zwecke. Mit vollständiger Herleitung, Ortsbesichtigung und Fotodokumentation.
Kurzgutachten zur Immobilienbewertung
Kompakte gutachterliche Werteinschätzung für Anlässe, die kein Vollgutachten erfordern – etwa zur Kauf- oder Verkaufsvorbereitung oder internen Entscheidungsfindung. Auch beim Kurzgutachten ist die Besichtigung des Objekts der Regelfall.

Persönlich vor Ort, sauber dokumentiert – so entsteht jedes Valorem-Gutachten.
So entsteht ein Valorem-Gutachten
Schritt 1– Anfrage & Objektprüfung
Sie senden uns die Eckdaten Ihres Objekts. Wir prüfen, ob ein Gutachten in Ihrem Fall fachlich sinnvoll ist, und erstellen ein Angebot.
Schritt 2 – Besichtigung vor Ort
In der Regel besichtigt ein qualifizierter Sachverständiger aus Ihrer Region das Objekt persönlich. Wir erstellen eine umfangreiche (Foto)dokumentation, um den Objektzustand zu erfassen.
Schritt 3– Gutachtenerstellung & Qualitätssicherung
Auf Grundlage der Besichtigungsbefunde erstellen wir das Gutachten nach anerkannter Methodik. Jedes Gutachten durchläuft vor Auslieferung eine Qualitätssicherung nach dem Vier-Augen-Prinzip unter Verantwortung eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Schritt 4– Übergabe & Begleitung
Sie erhalten das vollständige Gutachten inklusive Foto-Dokumentation der Ortsbesichtigung. Bei Rückfragen – etwa des Finanzamts – stehen wir Ihnen und Ihrem Steuerberater zur Seite.
Unser Anspruch: Gutachten, die jeder Prüfung standhalten
Qualität ist bei Valorem kein Versprechen, sondern ein dokumentierter Prozess. Diese Standards gelten für jedes einzelne Gutachten:
Besichtigung als Regelfall
Wir empfehlen stets eine Vor-Ort-Besichtigung. Reine Online- oder Ferngutachten erstellen wir grundsätzlich nicht.
Qualifizierte Besichtigung, zertifizierte Verantwortung
Die Besichtigungen führen qualifizierte Sachverständige durch. Die gutachterliche Gesamtverantwortung trägt stets ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger.

Rechtskonforme Methodik
Unsere Gutachten folgen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Nutzungsdauer von Gebäuden (u. a. BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23; BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19). Modellrechnung und individuelle Objekteinschätzung werden stets kombiniert.
Vier-Augen-Prinzip
Kein Gutachten verlässt unser Haus ohne fachliche Zweitprüfung.
Nachvollziehbarkeit
Jede Herleitung ist transparent dokumentiert und für Dritte – Steuerberater, Finanzverwaltung, Gerichte – prüfbar.
Unsere Standorte – vor Ort in ganz Deutschland
Valorem ist mit Sachverständigen an Standorten in ganz Deutschland vertreten. So stellen wir sicher, dass jedes Objekt – vom Einfamilienhaus im Allgäu bis zum Mehrfamilienhaus an der Nordsee – persönlich besichtigt wird. Kurze Wege, regionale Marktkenntnis, einheitliche Qualitätsstandards.
- Kiel
- Rostock
- Hamburg
- Wilhelmshaven
- Berlin
- Bielefeld
- Dortmund
- Krefeld
- Leipzig
- Dresden
- Bad Kreuznach
- Nürnberg
- Karlsruhe
- Stuttgart
- Freiburg
- München
- Kempten (Allgäu)
Häufige Fragen
Wie läuft die Bewertung konkret ab?
In drei Schritten: Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, wir vereinbaren einen Ortstermin, und auf Grundlage des Ortsterminprotokolls sowie der Objektunterlagen erstellen wir das Gutachten. Die Ortsbesichtigung ist dabei der Regelfall und wird von uns ausdrücklich empfohlen; reine Online- oder Ferngutachten erstellen wir grundsätzlich nicht.
Wer führt die Besichtigung durch?
Ein qualifizierter Sachverständiger – in der Regel aus der Region des Objekts – häufig auch unsere DIN EN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen höchstpersönlich.
Welche Qualifikation haben die Sachverständigen?
Die gutachterliche Gesamtverantwortung liegt stets bei einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die Zertifizierung erfolgt über DIAZert und EUcert, die beide nach dieser Norm akkreditiert sind. Hinzu kommen die Qualifikationen International Appraiser (DIA) und Recognised European Valuer (REV) der TEGoVA sowie seit 2018 die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF).
Werden die Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Unsere Gutachten sind methodisch auf die Anforderungen der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausgelegt (u. a. BFH IX R 14/23). Sie enthalten eine individuelle Objekteinschätzung auf Basis der Ortsbesichtigung – selbst obwohl die Rechtsprechung dies aktuell nicht verlangt. Bei Rückfragen der Finanzverwaltung unterstützen wir Sie und Ihren Steuerberater.
In welchen Regionen ist Valorem tätig?
Deutschlandweit. Unsere Sachverständigen decken alle Bundesländer ab.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Sie senden uns über das Kontaktformular die Eckdaten Ihres Objekts. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen mit einer Ersteinschätzung und einem Angebot.
Was kostet ein Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach Objektart und Aufwand. Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel 2–3 Wochen ab Besichtigungstermin.
Gutachten mit Besichtigung anfragen
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einer Ersteinschätzung.
Sie schreiben lieber direkt? Sie erreichen uns unter kontakt@valorem-immobilienbewertung.de.